Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzeigepflicht

Im Schutzgebiet ist - unbeschadet einer allfälligen Bewilligungspflicht nach - eine Nutzungsänderung in Gebäuden vor Durchführung derselben der Behörde unter Angabe der Gründe anzuzeigen.