Anzeigepflicht
Im Schutzgebiet ist - unbeschadet einer allfälligen Bewilligungspflicht nach - eine Nutzungsänderung in Gebäuden vor Durchführung derselben der Behörde unter Angabe der Gründe anzuzeigen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anzeigepflicht
Im Schutzgebiet ist - unbeschadet einer allfälligen Bewilligungspflicht nach - eine Nutzungsänderung in Gebäuden vor Durchführung derselben der Behörde unter Angabe der Gründe anzuzeigen.