Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

Bis zur Erlassung der Bescheide gemäß gilt für alle im Schutzgebiet liegenden Gebäude die Rechtsvermutung, daß sie im Sinne des von Bedeutung sind; im baubehördlichen Verfahren hat daher Anwendung zu finden.