Übergangsbestimmungen
Bis zur Erlassung der Bescheide gemäß gilt für alle im Schutzgebiet liegenden Gebäude die Rechtsvermutung, daß sie im Sinne des von Bedeutung sind; im baubehördlichen Verfahren hat daher Anwendung zu finden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Bis zur Erlassung der Bescheide gemäß gilt für alle im Schutzgebiet liegenden Gebäude die Rechtsvermutung, daß sie im Sinne des von Bedeutung sind; im baubehördlichen Verfahren hat daher Anwendung zu finden.