Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2002, in Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2002, in Kraft.