Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Institutionen

. Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichbehandlung gemäß dem I. Teil des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung, BGBl. I 66/2004, in der geltenden Fassung, und der Gleichstellung gemäß dieses Bundesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:

1. die Gleichstellungskommission,

2. die Gleichstellungsbeauftragten und

3. die Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen.