Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitergeltung von Rechtsnormen

. Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, BGBl. I Nr. 66/2004, sowie das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, BGBl. Nr. 108/1979, jeweils in der geltenden Fassung, bleiben von den in diesem Abschnitt geregelten Bestimmungen unberührt.