Das Recht auf Anhörung gemäß ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden.
(Anm: LGBl. Nr. 80/1979)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Recht auf Anhörung gemäß ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden.
(Anm: LGBl. Nr. 80/1979)