Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Wer - ohne im Besitz der Bewilligung gemäß zu sein - sein Waldgrundstück entgegen dem Verbot gemäß teilt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.

(Anm: LGBl. Nr. 80/1979, 90/2001)