Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeines

Diese Verordnung gilt für die Ausarbeitung von strategischen Teil-Umgebungslärmkarten gemäß und Teil-Aktionsplänen gemäß § 38c Oö. Umweltschutz-gesetz 1996.