Parteistellung
Im Verfahren gemäß und hat die Betreiberin bzw. der Betreiber Parteistellung zur Wahrung subjektiver Rechte.
(Anm: LGBl. Nr. 54/2019)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Parteistellung
Im Verfahren gemäß und hat die Betreiberin bzw. der Betreiber Parteistellung zur Wahrung subjektiver Rechte.
(Anm: LGBl. Nr. 54/2019)