Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Automationsunterstützte Datenverarbeitung

(1) Die Behörde ist zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens nach diesem Landesgesetz zur Abfrage folgender Register mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung und zur weiteren Verarbeitung befugt:

1. Zentrales Melderegister: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Wohnsitz,

2. Insolvenzdatei: Name, Adresse, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer über Insolvenzverfahren,

3. Strafregister: Daten über nicht getilgte strafgerichtliche Verurteilungen, die keiner Auskunftsbeschränkung unterliegen, nach iVm. ,

4. Grundbuch für Verfahren nach : Name und Geburtsdatum von Eigentümerin bzw. Eigentümer, Grundstücksnummer, Grundbuchs- und Einlagezahl des Campingplatzes sowie jener Grundstücke, deren Grundstücksgrenze vom Campingplatz höchstens 25 Meter entfernt ist (Nachbarn),

5. Gewerbeinformationssystem: die genaue Bezeichnung des Gewerbes, den Standort der Gewerbeberechtigung und die Standorte weiterer Betriebsstätten, die GISA-Zahl und die Global Location Number (GLN), die Firma und die Firmenbuchnummer (, 6, und sowie , 3, und ),

6. Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister: die in der Anlage des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister, BGBl. I Nr. 9/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2018, angeführten Merkmale ausgenommen lit. F,

7. Firmenbuch, Zentrales Vereinsregister, Ergänzungsregister und Unternehmensregister: die Stammdaten, Kennziffern und Identifikationsmerkmale sowie die vertretungs- und zeichnungsbefugten Personen,

8. Zentrales Personenstandsregister: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Zeitpunkt des Todes natürlicher Personen,

9. land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem: LFBIS-Nummer, Kennziffer des landwirtschaftlichen Unternehmens, Kennziffer des Unternehmens, Name, Rechtsform, Einheitentyp, Status der Einheit, Gründungs- sowie Liquidationsdatum, Adresse, Objektcode des Gebäudes, Wirtschaftstätigkeitensystematik ÖNACE 2008 - Haupt- und Nebentätigkeiten, die Kennziffern zu folgenden Registern: Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Firmenbuch, Daten der Finanzverwaltung,

soweit vorhanden und zulässig jeweils einschließlich der Verarbeitung der verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen nach ff. E-Government-Gesetz.

(2) Die automationsunterstützte Datenverarbeitung kann im Weg der jeweiligen Schnittstellen der registerführenden Stellen zum Register- und Systemverbund nach iVm. des Unternehmensserviceportalgesetzes erfolgen.

(Anm: LGBl.Nr. 59/2024)