Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. TEIL Tourismusorganisationen

1. ABSCHNITT Landes-Tourismusstrategie, Landes-Tourismusorganisation

Ziel; Landes-Tourismusstrategie

(1) Ziel dieses Landesgesetzes ist es, zur Förderung des Tourismus in Oberösterreich geeignete Tourismusorganisationen zu errichten, für deren Finanzierung und gemeinsame strategische Ausrichtung zu sorgen und Regelungen über die Einhebung von Abgaben auf dem Gebiet des Tourismus zu schaffen.

(2) Die Landesregierung hat die strategischen Grundlagen für den Tourismus in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich und unter angemessener Beteiligung der oberösterreichischen Tourismusbetriebe und Tourismusverbände in einem Strategiekonzept festzulegen. Die Landes-Tourismusorganisation hat bei der Entwicklung und regelmäßigen Evaluierung der Landes-Tourismusstrategie beratend mitzuwirken.