Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berichtspflicht der Geschäftsführung

Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer hat der Generalversammlung nach Maßgabe der für die Geschäftsführung zu erlassenden Geschäftsordnung die entsprechenden Berichte zu erstatten.