Berichtspflicht der Geschäftsführung
Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer hat der Generalversammlung nach Maßgabe der für die Geschäftsführung zu erlassenden Geschäftsordnung die entsprechenden Berichte zu erstatten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Berichtspflicht der Geschäftsführung
Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer hat der Generalversammlung nach Maßgabe der für die Geschäftsführung zu erlassenden Geschäftsordnung die entsprechenden Berichte zu erstatten.