Abgabenbefreiung
In den Angelegenheiten dieses Gesetzes sind keine landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgaben zu entrichten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
In den Angelegenheiten dieses Gesetzes sind keine landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgaben zu entrichten.