Errichtung eines Fonds
Zur Errichtung eines Fonds sind die Fondserklärung () und die behördliche Entscheidung, daß die Fondserrichtung zulässig ist (), erforderlich.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Errichtung eines Fonds
Zur Errichtung eines Fonds sind die Fondserklärung () und die behördliche Entscheidung, daß die Fondserrichtung zulässig ist (), erforderlich.