III. ABSCHNITT Fonds
Begriff
Fonds sind durch Willenserklärung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
III. ABSCHNITT Fonds
Begriff
Fonds sind durch Willenserklärung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.