Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zum Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2011

ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor Inkrafttreten des Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011 ereignet haben.

(Anm: LGBl.Nr. 2/2011)