Übergangsbestimmungen zum Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2011
ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor Inkrafttreten des Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011 ereignet haben.
(Anm: LGBl.Nr. 2/2011)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen zum Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2011
ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor Inkrafttreten des Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011 ereignet haben.
(Anm: LGBl.Nr. 2/2011)