Eingetragene Partnerschaft
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und eingetragene Partner von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: und .
(Anm: LGBl.Nr. 54/2012)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eingetragene Partnerschaft
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und eingetragene Partner von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: und .
(Anm: LGBl.Nr. 54/2012)