3. HAUPTSTÜCK
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
3. HAUPTSTÜCK
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.