Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2013 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.