Deutschförderkurse an Berufsschulen
Für Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen sind Deutschförderkurse einzurichten. Dabei gilt und 3 mit der Maßgabe, dass
1. Deutschförderkurse auch für Schülerinnen und Schüler, die als ordentliche oder gemäß des Schulunterrichtsgesetzes als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen wurden, eingerichtet werden können und
2. das Ausmaß der Deutschförderkurse höchstens vier Wochenstunden umfasst.
(Anm: LGBl.Nr. 64/2018)
