Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Valorisierung des Kostenbeitrags

(1) Die Höhe des gemäß valorisierten Kostenbeitrags beträgt 13,42 Euro pro Pflegetag.

(2) Der Kostenbeitrag ist kein Entgelt im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994.