Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Fonds erhält seine Mittel aus

1. Beiträgen des Bundes oder eines Fonds des Bundes;

2. Beiträgen des Landes nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages;

3. Beiträgen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften;

4. aufgenommenen Darlehen;

5. den Eingängen von Tilgungsraten und Zinsen (Verzugszinsen) der aus Fondsmitteln gewährten Darlehen;

6. den Erträgnissen angelegter Fondsmittel und

7. aus Spenden, Stiftungen, privaten Zuwendungen und sonstigen Einnahmen.