Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nebenkostenersatz

Bei Auslandsdienstreisen nach gebührt der Ersatz folgender Nebenkosten:

1. Kosten für Reise- und Aufenthaltsdokumente;

2. Kosten medizinischer Untersuchungen und gesundheitspolizeilich vorgeschriebener oder gesundheitspolizeilich empfohlener Impfungen.