Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pfändung von Leistungsansprüchen

Die Pfändbarkeit von Leistungsansprüchen nach diesem Landesgesetz bestimmt sich nach der Exekutionsordnung. (Anm: LGBl.Nr. 71/2012)

(Anm: LGBl.Nr. 47/1986, 47/1992)