Baurechtliche Vorschriften
Durch die Bestimmungen dieses Gesetzes über die behördliche Bewilligung der Errichtung, Erweiterung und Auflassung von Bestattungsanlagen werden die geltenden baurechtlichen Vorschriften nicht berührt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Baurechtliche Vorschriften
Durch die Bestimmungen dieses Gesetzes über die behördliche Bewilligung der Errichtung, Erweiterung und Auflassung von Bestattungsanlagen werden die geltenden baurechtlichen Vorschriften nicht berührt.