Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit der Bildungsdirektion

Der Bildungsdirektion obliegt die Durchführung aller jener dienstrechtlichen Maßnahmen, die nicht nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes von anderen Behörden zu treffen sind.

(Anm: LGBl. Nr. 114/2018)