Zuständigkeit der Bildungsdirektion
Der Bildungsdirektion obliegt die Durchführung aller jener dienstrechtlichen Maßnahmen, die nicht nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes von anderen Behörden zu treffen sind.
(Anm: LGBl. Nr. 114/2018)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit der Bildungsdirektion
Der Bildungsdirektion obliegt die Durchführung aller jener dienstrechtlichen Maßnahmen, die nicht nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes von anderen Behörden zu treffen sind.
(Anm: LGBl. Nr. 114/2018)