Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zum O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996

Auf sind die Übergangsbestimmungen des bis 9 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte geltenden Fassung sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des 1. Juli 1995 jeweils der 1. Juli 1996 und an die Stelle des 30. Juni 1995 der 30. Juni 1996 treten.

(Anm: LGBl.Nr. 37/1996)