Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. ABSCHNITT Pensionsrechtliche Übergangsbestimmungen bei Funktionswechsel

Weiteranwendung des O.ö. Bezügegesetzes 1995

Für Organe, auf die auf Grund der pensionsrechtlichen Übergangsbestimmungen dieses Landesgesetzes weiterhin das O.ö. Bezügegesetz 1995 anzuwenden ist, sind nach einem Wechsel in eine andere Funktion nach diesem Landesgesetz die für die jeweilige neue Funktion maßgebenden Bestimmungen des O.ö. Bezügegesetzes 1995 anzuwenden.