Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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F. Geschäftsordnung der Landwirtschaftskammer

Die näheren Bestimmungen über die Organisation und Geschäftsführung der Landwirtschaftskammer regelt die Geschäftsordnung, die die Vollversammlung beschließt.

(Anm: LGBl. Nr. 4/1996)