F. Geschäftsordnung der Landwirtschaftskammer
Die näheren Bestimmungen über die Organisation und Geschäftsführung der Landwirtschaftskammer regelt die Geschäftsordnung, die die Vollversammlung beschließt.
(Anm: LGBl. Nr. 4/1996)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
F. Geschäftsordnung der Landwirtschaftskammer
Die näheren Bestimmungen über die Organisation und Geschäftsführung der Landwirtschaftskammer regelt die Geschäftsordnung, die die Vollversammlung beschließt.
(Anm: LGBl. Nr. 4/1996)