Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsordnung

Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Wahlen in den Kollegialorganen, insbesondere hinsichtlich der Wahlvorschläge und des Abstimmungsverfahrens, die Organisation und Geschäftsführung der Landarbeiterkammer einschließlich der Zeichnungsbefugnis regelt die Geschäftsordnung.