Gebarungsgrundsätze
Die Gebarung der Landarbeiterkammer hat in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebarungsgrundsätze
Die Gebarung der Landarbeiterkammer hat in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.