Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Den Vorsitz in der ersten Sitzung des neugewählten Landtages führt derjenige, der den Landtag einberufen hat (), und zwar bis zur Übernahme des Vorsitzes durch den neugewählten Ersten Präsidenten ().