Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2005

Auf Witwen- und Witwerversorgungsgenüsse, die erstmals ab 1. Juli 2004 gebühren, sind bei der Bemessung die bis 15b in der Fassung des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 49/2005)