Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002

Auf Personen, die vor dem 1. September 2002 Anspruch auf eine monatlich wiederkehrende Leistung nach diesem Landesgesetz haben, sind nachstehende Bestimmungen in folgender Fassung anzuwenden:

- und in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 geltenden Fassung;

- und 6, , und 3b in der am 31. August 2002 geltenden Fassung.

(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)