Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002
Auf Personen, die vor dem 1. September 2002 Anspruch auf eine monatlich wiederkehrende Leistung nach diesem Landesgesetz haben, sind nachstehende Bestimmungen in folgender Fassung anzuwenden:
- und in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 geltenden Fassung;
- und 6, , und 3b in der am 31. August 2002 geltenden Fassung.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)
