Geschlechtsspezifische Bezeichnung
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesgesetz gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschlechtsspezifische Bezeichnung
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesgesetz gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.