Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Höhe des Karenzurlaubsgeldes für die Dauer des verlängerten Anspruchs

Die Höhe des Karenzurlaubsgeldes beträgt jeweils ab jenem Zeitpunkt, zu dem nach den Bestimmungen des Oö. Karenzurlaubsgeldgesetzes in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der jeweilige Anspruch auf Karenzurlaubsgeld geendet hätte, für die Dauer des Anspruchs auf Weiterbezug des Karenzurlaubsgeldes gemäß , 6 und 10 bis 15,

1. im Fall des .. 14,53 Euro täglich

2. im Fall des .. 20,59 Euro täglich.

(Anm: LGBl.Nr. 12/2002)