Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ruhen des Anspruchs

Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gemäß dem Kinderbetreuungsgeldgesetz ruht der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld nach diesem Landesgesetz.

(Anm: LGBl.Nr. 12/2002)