Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückforderung und Verjährung von Beiträgen

Für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge ist , für die Verjährung von Beiträgen ist sinngemäß anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 100/2011)