Dienstzeit für die Leitung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung
Für Leiterinnen bzw. Leiter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen haben von der Zahl der Wochendienststunden zusätzlich zu den Bestimmungen des zur Besorgung von Leitungsaufgaben pro Gruppe der geleiteten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung mindestens drei Stunden von der Gruppenarbeit frei zu bleiben. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 56/2023)
