Eigener Wirkungsbereich
Die auf Grund dieses Landesgesetzes von den Gemeinden und den Gemeindeverbänden zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die auf Grund dieses Landesgesetzes von den Gemeinden und den Gemeindeverbänden zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde.