Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich

Die auf Grund dieses Landesgesetzes von den Gemeinden und den Gemeindeverbänden zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde.