Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Begriffe und Funktionsbeschreibungen

Zu den pädagogischen Fachkräften im Sinn dieses Landesgesetzes zählen:

1. Leiterin bzw. Leiter: Eine Person, die die jeweiligen fachlichen Anstellungserfordernisse gemäß und 5 erfüllt und die mit der pädagogischen und administrativen Leitung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung betraut ist.

2. (Elementar-)Pädagogin bzw. (Elementar-)Pädagoge: Eine Person, die die jeweiligen fachlichen Anstellungserfordernisse gemäß erfüllt.

(Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 53/2022)