6. Abschnitt Schonzeiten
Festlegung der Schonzeiten
Für die in der Anlage 11 genannten Wildarten gelten die dort festgelegten Schonzeiten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Abschnitt Schonzeiten
Festlegung der Schonzeiten
Für die in der Anlage 11 genannten Wildarten gelten die dort festgelegten Schonzeiten.