Abgabenbefreiung
Die durch dieses Landesgesetz unmittelbar veranlassten Eingaben der Betroffenen zur Wahrung ihrer Interessen sind von den Landes-Verwaltungsabgaben befreit.
(Anm: LGBl.Nr. 97/2012, 67/2021)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Die durch dieses Landesgesetz unmittelbar veranlassten Eingaben der Betroffenen zur Wahrung ihrer Interessen sind von den Landes-Verwaltungsabgaben befreit.
(Anm: LGBl.Nr. 97/2012, 67/2021)