Vorkehrungen für den Krisenfall
Die Heimträger haben neben einem Krisenplan für den Krisenfall jedenfalls folgende Vorkehrungen zu treffen:
1. eine bedarfsgerechte Notstromversorgung,
2. einen für mindestens für zwei Wochen reichenden Notvorrat an haltbaren Grundnahrungsmitteln und Betriebsstoffen,
3. eine ausreichende Trinkwasserversorgung.
