Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgabenbereiche, Personal

Der Heimträger oder in dessen Auftrag die Leitung des jeweiligen Heimes hat die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Gruppen des Heimpersonals, insbesondere Bestimmungen über die Verschwiegenheit und das Verbot der Geschenkannahme, zu regeln.