Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT Bestimmungen über die einzelnen Leistungen

Arten der Leistungen

(1) Den nach , b und d Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:

1. Unfallheilbehandlung ( und 26);

2. berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation ();

3. Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln ();

4. Versehrtenrente ( bis 29);

5. Zusatzrente für Schwerversehrte ();

6. Kinderzuschuss ().

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

(2) Den nach Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:

1. Ersatz der Bestattungskosten ();

2. Hinterbliebenenrenten ( bis 40);

3. Witwen(Witwer)beihilfe ().

(Anm: LGBl.Nr. 68/2009)