2. ABSCHNITT Bestimmungen über die einzelnen Leistungen
Arten der Leistungen
(1) Den nach , b und d Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
1. Unfallheilbehandlung ( und 26);
2. berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation ();
3. Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln ();
4. Versehrtenrente ( bis 29);
5. Zusatzrente für Schwerversehrte ();
6. Kinderzuschuss ().
(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(2) Den nach Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
1. Ersatz der Bestattungskosten ();
2. Hinterbliebenenrenten ( bis 40);
3. Witwen(Witwer)beihilfe ().
(Anm: LGBl.Nr. 68/2009)
