Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ordnung des Gemeindevoranschlags

Der Gemeindevoranschlag ist in folgender Reihenfolge zu ordnen:

1. Informationen gemäß ;

2. Vorbericht gemäß ;

3. Nachweis über die laufende Geschäftstätigkeit;

4. Nachweis über das nachhaltige Haushaltsgleichgewicht;

5. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag im Gesamthaushalt auf der MVAG-Ebene 2 ohne die internen Vergütungen (bereinigt);

6. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag im Gesamthaushalt auf MVAG-Ebene 2 mit den internen Vergütungen;

7. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag für die Bereichsbudgets auf MVAG-Ebene 2 mit den internen Vergütungen;

8. Detailnachweis auf Kontenebene;

9. Nachweis über die Investitionstätigkeit;

10. Nachweise gemäß VRV 2015 in der dort angeführten ziffernmäßigen Reihenfolge;

11. übrige Nachweise gemäß bis 5 und 8;

12. die Wirtschaftspläne gemäß .