Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ordnung des Rechnungsabschlusses

Der Rechnungsabschluss ist in folgender Reihenfolge zu ordnen:

1. Informationen gemäß ;

2. Lagebericht gemäß ;

3. Nachweis über die laufende Geschäftstätigkeit;

4. Nachweis über das nachhaltige Haushaltsgleichgewicht;

5. Nachweis über die liquiden Mittel und Kassenkredite;

6. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung im Gesamthaushalt auf der MVAG-Ebene 2 ohne die internen Vergütungen (bereinigt);

7. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung im Gesamthaushalt auf MVAG-Ebene 2 mit den internen Vergütungen;

8. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung für die Bereichsbudgets auf MVAG-Ebene 2 mit den internen Vergütungen;

9. Vermögensrechnung für den Gesamthaushalt auf MVAG-Ebene 2;

10. Nettovermögensänderungsrechnung gemäß Anlage 1d VRV 2015;

11. Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt in Form des Detailnachweises auf Kontenebene;

12. Nachweis über die Investitionstätigkeit;

13. Nachweise gemäß VRV 2015 in der dort angeführten ziffernmäßigen Reihenfolge;

14. übrige Nachweise gemäß , 5, 8 bis 10;

15. die Rechnungsabschlüsse (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) gemäß .