Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.