Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Prüfungsausschüsse der Gemeinden erlassen wird, LGBl. Nr. 42/2002, außer Kraft.
